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Infos zur Kirchsteuer

Infos zur Kirchensteuer

Verwirrung um Kirchensteuer - Was ändert sich ab 2015?

 

Um eines gleich vorweg zu nehmen: Sie bezahlen durch die Neuerungen nicht mehr Geld. Es gibt auch keine neue Steuer. Es ändert sich lediglich etwas in der Art und Weise der Abbuchung.

Neu ist: Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen) soll ab 2015 DIREKT von Banken, Versicherungen oder Wohnungsbaugenossenschaften abgeführt werden. Im Geldbeutel ist das für sie gar nicht spürbar, denn die Besteuerung gibt es schon immer. Schon früher waren Kapitalerträge als Einkommen in der Steuerklärung anzugeben. Sie wurden versteuert und auch der Kirchensteuerzuschlag wurde dabei erhoben.

Zur Vereinfachung der Abbuchung wird seit 2009 die Kapitalertragsteuer direkt von den Banken und Versicherungen, etc. an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wurde dabei aber NICHT AUTOMATISCH an die Bank abgeführt. Dies geschah nur, wenn sich der Steuerpflichtige ausdrücklich an seine Bank wandte.

Und genau DAS ändert sich nun. Ab 2015 wird auch die Kirchensteuer, die auf Ihre Kapitalerträge entfällt, direkt an die Bank weitergegeben.

Sie zahlen nicht mehr, aber es wird anders abgebucht. Darüber werden Sie von Ihrer Bank bzw. anderen Institutionen informiert. Das ist schnell mal verwirrend und es entsteht leicht der Eindruck, Sie wären jetzt schlechter gestellt. Dem ist nicht so. Ohnehin, überprüfen Sie doch einmal, ob Sie überhaupt eine Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge abführen müssen. Diese Besteuerung gilt nämlich nur für Steuerpflichtige oberhalb eines Steuerfreibetrages von 801 Euro (ledig) bzw. 1602 Euro (verheiratet).

 

Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, klicken Sie gerne auf http://www.ekd.de/finanzen/kapitalertraege.htmloder http:\\www.ekbo.de/kirchensteuer.

 

OKR Dr. Ziekow

Konsistorium

Referat 6.2 Steuern